Die ?O-bis-O-Regel? für Winterreifen!

Jedes Jahr stellen sich die viele Autofahrer die Frage, von wann bis wann sie Winterreifen aufziehen sollen. Versicherungen und Automobilclubs verweisen dabei wiederholt auf die sogenannte ?O-bis-O-Regel?. Demnach sollten die Autofahrer von Oktober bis Ostern wintertaugliche Reifen am Auto montiert haben. Jedoch müssen bei der Wahl der Reifen zusätzlich auch die regional unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse berücksichtigt werden. Das Rheinland kann man diesbezüglich z. B. nicht mit dem höher gelegenen Voralpenland vergleichen.

Die meisten Kraftfahrzeughalter verzichteten wegen der wenig winterlichen Witterung der letzten Wochen bisher auf einen Reifentausch. Doch mit fortschreitender Jahreszeit in Richtung Winter sinken die Temperaturen alleine aus klimatologischer Sicht immer weiter ab. In den vergangenen Wochen sorgten meist nur die typisch herbstlichen Wettererscheinungen wie Nebel oder rutschige Straßen durch feuchtes Laub für schwierige und teils gefährliche Bedingungen, die von den Verkehrsteilnehmern keineswegs zu unterschätzen sind. Straßenverhältnisse bei feuchtem Laub kommen denen bei Reifglätte schon sehr nahe. Durch das nasse Blattwerk bildet sich ein schmieriger Film auf dem Asphalt, der schnell zu Rutschpartien führen kann. Vor allem in Kurven sollte also der Fuß vom Gas genommen werden.

In den nächsten Tagen ändert sich an den Fahrbahnbedingungen nur wenig, auch wenn ab Sonntag die Temperaturen spürbar zurückgehen und durch die zunehmend längeren Nächte die bodennahe Atmosphäre zusätzlich erheblich auskühlt. Die aber weiterhin meist zweistelligen Höchstwerte verhindern ein nächtliches Absinken der Temperatur bis in den Frostbereich. Nur bei nächtlichem Aufklaren sind gebietsweise im Süden und Südosten Bodenfrost und Reifglätte nicht auszuschließen. Auch mittelfristig (Vorhersagetage 3 bis 10) sind kein Schnee und Eis zu erwarten, doch darüber hinaus ist grundsätzlich immer mit einer raschen Umstellung der Wetterlage auf den Wintermodus zu rechnen. Zudem macht besonders unter Berücksichtigung der verminderten Haftung von Sommerreifen bei Temperaturen unter 7 Grad ein Wechsel auch schon bei herbstlichen Witterungsbedingungen Sinn.

Sollte es bei Schnee oder Glätte zu Unfällen durch Autos mit Sommerreifen kommen, so setzen die Autofahrer neben ihrem Leben auch ihren Versicherungsschutz teilweise oder sogar ganz aufs Spiel. Die Kaskoversicherung kann mit dem Verweis auf grob fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Wenn ein Unfall auf falsch aufgezogene Reifen zurückzuführen ist, nimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrer in Mithaftung.

Doch was macht den Winterreifen aus?

Autoreifen sind das Bindeglied zwischen Fahrzeug und Fahrbahn. Sie beeinflussen maßgeblich das Fahrverhalten eines Fahrzeugs. Reifen werden insbesondere auf die Beschaffenheit des Untergrundes, die Temperatur und die Belastung ausgelegt. In Mitteleuropa fahren Autos meist auf asphaltierten Straßen mit einer Oberflächentemperatur zwischen -15 °C und +60 °C. "Sommer"-Gummimischungen verhärten bereits bei niedrigen Plusgraden, wodurch sich die Haftung auf der Straße spürbar reduziert. Winterreifen bleiben in diesem Temperaturbereich weich und verfügen über ein spezielles Lamellen-Profil, das auf Schnee und Eis besonders gut greift - also bei Witterungsbedingungen, die überall in Deutschland und auch durchaus schon um den Gefrierpunkt herum anzutreffen seien, erklärte der ADAC.

Die Zeit der Winterreifen bricht also langsam an. Will man zusätzlich den langen Schlangen beim Reifenservice entgehen, ist ein frühzeitiger Wechsel vor dem ersten Wintereinbruch ratsam. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass von Oktober bis tief in den April hinein immer wieder Kälteeinbrüche mit Schneefall bis ins Flachland auftreten können. Daher muss an die Vernunft der Autofahrer appelliert werden, ihre nicht auf Winterreifen umgerüsteten Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen besser stehen zu lassen.

Dipl.-Met. Lars Kirchhübel
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 20.10.2017

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