Sicherheit für Wasserratten

Die aktuellen, sehr frühlingshaften Temperaturen und der wärmende Sonnenschein locken von Tag zu Tag mehr Wassersportler an die bayerischen Seen. Auch wenn die aktuellen Wassertemperaturen (Starnberger See beispielsweise 6 bis 7 Grad Celsius) nicht unbedingt zu einem längeren Badeausflug einladen, sind bereits vermehrt Segler und Surfer auf den Wasserflächen anzutreffen. Insbesondere im bayerischen Alpenvorland haben Freizeitsportler die Auswahl aus einer Vielzahl an Seen.

Allerdings muss trotz freizeitbedingter Unbekümmertheit unbedingt beachtet werden, dass man fernab vom Ufer ganz besonders den verschiedenen Wettergefahren ausgesetzt ist. Schnell aufziehende Gewitter können mit den damit verbundenen Wind- und Sturmböen Wassersportler in ernsthafte Gefahr bringen. Um diesem besonderen Gefahrenpotenzial Rechnung zu tragen, gibt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen den lokalen Sicherheitsbehörden und dem Deutschen Wetterdienst. Das Bayerische Staatministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat zudem festgelegt, dass grundsätzlich die Regionale Wetterberatung (RWB) München Warnungen vor Starkwind oder Sturm sowie die Entwarnung veranlasst.

In Bayern sind insgesamt 17 Seen in das Sturmwarnsystem integriert. Im Alpenvorland sind dies natürlich die jedem bekannten Seen Ammersee, Starnberger See, Chiemsee und Forggensee sowie die kleineren Wasserflächen Wörthsee, Staffel- und Riegsee, Simssee und Waginger-Tachinger See. Dazu kommen die Alpenseen Walchensee, Tegernsee und Schliersee. Nicht vergessen sollte man die fränkischen Seen (Altmühlsee, Igelsbachsee, Kleiner und Großer Brombachsee sowie Rothsee), die ebenfalls im Warnsystem verankert sind. An den meisten Seen beginnt die Warnsaison mit dem 1. April und endet am 31. Oktober. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Am Walchensee wird bereits seit dem 1. März vor Wind- und Sturm gewarnt, am Forggensee hingegen erst ab dem 1. Mai. Der tägliche Warnzeitraum ist mit 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr festgelegt.

Das Warnmanagement an den Seen basiert auf einem zweistufigen System. Die Starkwindwarnung wird bei möglichen Windböen zwischen 39 und 61 km/h (Bft 6 bis 7) ausgegeben. Werden hingegen mehr als 62 km/h (Bft 8) erwartet, erfolgt eine Sturmwarnung. Die Warnungen gibt die RWB München aus und übermittelt diese an die jeweils zuständige Integrierte Leitstelle. Diese aktiviert in unmittelbarer Folge die Sturmwarnleuchten an den Seeufern, die je nach Warnung in unterschiedlicher Frequenz blinken. Eine Starkwindwarnung wird den Wassersportlern mit 40 orangefarbenen Blitzen pro Minute signalisiert und soll auf die Gefahr aufmerksam machen. Bei 90 Blitzen pro Minute ist hingegen eine Sturmwarnung aktiv, die zu Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Ufer oder schützende Stellen aufsuchen) aufruft. Ergänzend erfolgen bei Sturmwarnungen Rundfunkmitteilungen. Nach einer Entwarnung erlöschen die Sturmwarnleuchten wieder. Alle Warnungen sind zudem auf der Internetwarnkarte des Deutschen Wetterdienstes ersichtlich.

Zu erwähnen ist, dass eine Starkwindwarnung keinesfalls als Vorwarnung interpretiert werden darf. Es kann insbesondere bei schnell entwickelnden Gewitterzellen notwendig werden, dass unmittelbar eine Sturmwarnung ausgegeben wird. Natürlich wird eine angemessene Vorlaufzeit angestrebt, diese kann aber unter Umständen bei bestimmenden Wetterlagen nicht unbedingt gewährleistet werden.

Der Bodensee ist ein Sonderfall und ist nicht an den bayerischen Sturmwarndienst angeschlossen. Natürlich werden aber auch dort Starkwind- und Sturmwarnungen ausgegeben. Die Überwachung erfolgt hingegen durch die RWB Stuttgart in Zusammenarbeit mit MeteoSchweiz. Aufgrund der Größe des Sees ist dieser zudem in drei Warngebiete unterteilt (Ost, Mitte, West). Im Sommerhalbjahr (1. April bis 31. Oktober) wird dort zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr gewarnt, im Winter (1. November bis 31. März) zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr. Damit ist der Bodensee im Gegensatz zu den bayerischen Seen auch in der kalten Jahreszeit unter meteorologischer Beobachtung.

Zusätzliche Informationen sowie Erläuterungen zu weiteren Binnenseenwarnungen in anderen Bundesländern sind unter http://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_aktuell/kriterien/seewarnungen. html einsehbar. Bei Beachtung der Warnungen und allgemeiner Vorsichtsmaßnahmen steht dem Wassersportvergnügen im Sommer 2017 nichts entgegen.

Mag. rer. nat. Florian Bilgeri
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 28.03.2017

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